Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
> Auftraggeber: Aircosta, 03759 Benidoleig, Spanien
> Kunde: die andere Party von Aircosta
Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Aircosta und einem Kunden, zu dem Aircosta diese Bedingungen erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich von diesen schriftlich abweichenden Bedingungen abgewichen sind.
2. Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit Aircosta, für die Dritte beteiligt sein müssen.
Artikel 3. Zitate
1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, es wird eine Annahmefrist im Angebot angegeben.
2. Die von Aircosta getätigten Zitate sind unverbindlich; sie gelten für 30 Tage, sofern nicht anders angegeben. Aircosta ist nur dann an Angebote gebunden, wenn ihre Annahme innerhalb von 30 Tagen von der anderen Partei schriftlich bestätigt wird. 3. Die Preise in den genannten Notierungen sind ausschließlich die Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Artikel 4. Kosten für den Aufruf
Aircosta berechnet keine Call-out-Kosten, aber die Startzeit ist der Moment der Ausreise von der Geschäftsadresse.
Artikel 5. Umsetzung des Vertrages
1. Aircosta wird das Abkommen nach bestem Wissen und Können erfüllen.
2. Hat Aircosta das Recht, bestimmte Arbeiten Dritter zu verlangen, so, soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist.
3. Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen, die Aircosta angibt, notwendig sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise verstehen sollte, dass es für die Ausführung des Vertrages notwendig ist, Aircosta rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat Aircosta das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Kunden die zusätzlichen Kosten zu berechnen, die sich aus der Verzögerung zu den üblichen Preisen ergeben.
4. Aircosta haftet nicht für Schäden jeglicher Art, da Aircosta sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen des Kunden stützte, es sei denn, es sollte sich dieser Falschheit oder Unvollständigkeit bewusst gewesen sein.
5. Wenn vereinbart wurde, dass die Vereinbarung phasenweise ausgeführt wird, kann Aircosta die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer späteren Phase gehören, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
Artikel 6 Vertragsdauer; Ausführungsdauer
1. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern die Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
2. Wenn innerhalb der Frist des Abkommens für den Abschluss bestimmter Arbeiten eine Frist vereinbart wurde, ist dies nie eine strikte Frist. Wird die Ausführungsfrist überschritten, muss der Kunde daher Aircosta schriftlich zahlungsunfähig machen.
Artikel 7 Änderungen des Abkommens
1. Wenn bei der Vollstreckung des Abkommens der Vertrag der ordnungsgemäßen Ausführung die Änderung oder Ergänzung der durchzuführenden Arbeiten notwendig ist, werden die Parteien das Abkommen rechtzeitig und in gegenseitiger Konsultation anpassen.
2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass das Abkommen geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinträchtigt werden. Aircosta wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren. 3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Abkommens finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Aircosta den Kunden im Voraus darüber informieren. 4. Wenn eine feste Gebühr vereinbart wurde, wird Aircosta angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung zur Vereinbarung dazu führen wird, dass diese Gebühr überschritten wird.
Artikel 8. Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung oder von einer anderen Quelle erhalten haben, zu wahren. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder dies aus der Art der Informationen entsteht.
Artikel 9. Geistiges Eigentum
1. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 7 dieser Bedingungen behält sich Aircosta die ihm übertragenen Rechte und Befugnisse vor.
2. Alle von Aircosta zur Verfügung gestellten Dokumente, wie Berichte, Ratschläge, Designs, Skizzen, Zeichnungen, Software usw., sind ausschließlich für die Verwendung durch den Kunden bestimmt und dürfen von ihm ohne vorherige Genehmigung von Aircosta nicht reproduziert, veröffentlicht oder veröffentlicht werden.
3. Aircosta behält sich auch das Recht vor, das durch die Durchführung der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse mit anderen zu teilen.
Artikel 10 Terminierung
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall müssen die Parteien eine Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat einhalten.
Artikel 11 Auflösung des Abkommens
1. Die Ansprüche von Aircosta an den Kunden sind sofort fällig und in folgenden Fällen fällig:
1. Umstände, die Aircosta nach dem Abschluss der Vereinbarung auf sich ziehen, geben Aircosta guten Grund zu der Angst, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
2. Wenn Aircosta den Kunden gebeten hat, die Sicherheit für die Einhaltung zu gewährleisten, wenn die Vereinbarung abgeschlossen ist, und diese Sicherheit nicht bereitgestellt wird oder nicht ausreicht.
2. In den genannten Fällen ist Aircosta berechtigt, die weitere Vollstreckung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Aircosta auf Schadensersatz.
3. Werden die vereinbarten Arbeiten von Dritten ausgeführt, die nicht von Aircosta ernannt wurden.
Artikel 12. Mängel; Beschwerdeperioden
1. Beschwerden über die ausgeführte Arbeit müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach der Entdeckung, spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung oder Lieferung des fraglichen Werks schriftlich an Aircosta gemeldet werden.
2. Wenn eine Beschwerde gerechtfertigt ist, wird Aircosta die Arbeit weiterhin wie vereinbart durchführen, es sei denn, dies ist für den Kunden nachweislich sinnlos geworden. Letztere muss vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ist es nicht mehr möglich oder nützlich, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, haftet Aircosta nur innerhalb der Grenzen von Artikel 16.
4. Wenn die Arbeit von Dritten ausgeführt wird, verfallen alle Garantien und Beschwerden.
Artikel 13 Gebühren
1. Die Absätze 2, 5 und 6 dieses Artikels gelten für Angebote und Vereinbarungen, in denen eine feste Gebühr angeboten wird oder vereinbart wurde. Wenn keine feste Gebühr vereinbart ist, gelten die Absätze 3 bis 6 dieses Artikels.
2. Die Parteien können sich beim Abschluss des Abkommens auf eine feste Gebühr einigen. Die Festgebühr ist ausschließlich Mehrwertsteuer.
3. Wenn keine feste Gebühr vereinbart wird, wird die Gebühr auf der Grundlage der tatsächlich ausgegebenen Stunden festgelegt. Die Gebühr wird nach den üblichen Stundensätzen von Aircosta berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeit ausgeführt wird, es sei denn, ein anderer Stundensatz wurde vereinbart.
4. Jegliche Kostenvoranschläge sind ausschließlich die Mehrwertsteuer.
5. Bei Bestellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat werden die fälligen Kosten periodisch berechnet.
6. Wenn Aircosta eine feste Gebühr oder einen Stundensatz mit dem Kunden vereinbart, ist Aircosta dennoch berechtigt, diese Gebühr oder einen Satz zu erhöhen. Aircosta kann Preiserhöhungen weitergeben, wenn Aircosta nachweisen kann, dass zwischen der Angebots- und Lieferzeit, zum Beispiel in Bezug auf Löhne, erhebliche Preisänderungen eingetreten sind.
Artikel 14 Zahlung
1. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, in einer Weise, die Aircosta in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, festgelegt werden muss.
2. Nach 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Kunde in Verzug; Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Zinsen von 1% pro Monat auf den fälligen Betrag, es sei denn, die gesetzliche Zinsen sind höher, in diesem Fall gilt die gesetzliche Zinsgebühr.
3. Im Falle der Liquidation, des Bankrotts oder der Aussetzung der Zahlung des Kunden sind die Ansprüche von Aircosta und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Aircosta sofort fällig und zahlbar. 4. Die Zahlungen des Kunden dienen immer nur, um alle fälligen Zinsen und Kosten zu begleichen, und zweitens zur Abwicklung fälliger und zahlbarer Rechnungen, die am längsten ausstehen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 15. Kosten für die Sammlung
1. Wenn der Kunde in Verzug ist oder eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, werden alle angemessenen Kosten, die bei der Ergängung einer außergerichtlicher Bezahlung entstehen, vom Kunden getragen. In jedem Fall schuldet der Kunde:
1 auf den ersten € 3.000,- 15%
2. auf den Überschuss bis zu 6.000 €,- 10%
3. Überschuss bis zu 15.000 €, 8%
4 über den Überschuss bis zu 60.000 5% €
5. Über den Überschuss 3%
2. Wenn Aircosta zeigt, dass es höhere Kosten verursacht hat, die vernünftigerweise notwendig waren, sind diese auch Anspruch auf Erstattung.
Artikel 16. Haftung
1. Wenn Aircosta haftet, ist diese Haftung wie folgt begrenzt:
1. Die Haftung von Aircosta, soweit sie durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt.
2. Wenn der Versicherer in jedem Fall nicht zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt wird, ist die Haftung von Aircosta auf den Rechnungswert der Abtretung oder zumindest auf den Teil der Abtretung beschränkt, auf den sich die Haftung bezieht.
3. Ungeachtet dessen, was in Absatz 2 dieses Artikels angegeben ist, ist die Haftung für eine Zuweisung mit einer Laufzeit länger als sechs Monate weiter auf den Teil der Gebühr für die letzten sechs Monate beschränkt.
4. Aircosta haftet nie für Folgeschäden.
5. Aircosta haftet nie für Schäden, die durch (vorübergehend) nicht (optimale) Funktionsweise der Datenkommunikation auf (Teilen) des sogenannten World Wide Web (www) verursacht werden.
Artikel 17 Höhere Gewalt
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt, zusätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht in der Recht- und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen, die vorhergesehen oder unvorhergesehen sind, über die Aircosta keinen Einfluss hat, sondern aufgrund dessen, dass Aircosta nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören Streiks in der Firma Aircosta. Dazu gehört auch das (optimale) Funktionieren von (Teilen) des sogenannten World Wide Web (www).
2. Aircosta hat auch das Recht, höhere Gewalt anzurufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Einhaltung verhindert, nach Aircosta seiner Verpflichtung hätte nach dem Erhalten von Aircosta auftritt.
3. Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Aircosta ausgesetzt. Dauert die Dauer, in der die Erfüllung der Verpflichtungen von Aircosta aufgrund höherer Gewalt nicht länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigungspflicht in diesem Fall zu kündigen.
4. Hat Aircosta seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt, wenn die höhere Gewalt auftritt oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommen kann, ist sie berechtigt, separat für den bereits ausgeführten oder ausführbaren Teil Rechnung zu bezahlen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob es sich handelte, und einen separaten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn das bereits ausgeführte oder ausführbare Teil keinen unabhängigen Wert hat.
Artikel 18 Streitbeilegung
Der Richter am Wohnort Aircosta ist ausschließlich zuständig, um Streitigkeiten anzuhören, es sei denn, das Unterbezirksgericht ist zuständig. Dennoch hat Aircosta das Recht, seine Gegenpartei vor das gesetzlich zuständige Gericht zu beschwören.
Artikel 19. Anwendbares Recht
Das europäische Recht gilt für jede Vereinbarung zwischen Aircosta und dem Kunden.
Artikel 20 Änderungen und Standort der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf aircosta.es.